von Hajo Brumund - 9. November 2018
Das ArbzG regelt wie lange ein Arbeitnehmer maximal arbeiten darf und welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt. Der Arbeitgeber kann darüberhinaus im Rahmen seines Direktionsrechts den Ort und die zeiltliche Lage der Atbeizszeit des Arbeitnehmers festlegen.
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